SCHEIDUNGSIMMOBILIE – DAS SIND DIE OPTIONEN

Scheidungsimmobilie – Das sind die Optionen

Scheidungsimmobilie – Das sind die Optionen

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Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht unbedingt. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies erfolgt durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dies benötigt jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann auch nur ein Ehepartner seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, was die Einwilligung des anderen Partners voraussetzt.

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

Zwangsversteigerung der Immobilie



Bei fehlender bekomme mehr Informationen Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

Das Haus vermieten



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Immobilienverkauf nach Scheidung



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf Ihrer Immobilie benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

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